Über Algorithmenethik und gefährliche Getränkeautomaten – Zum Bericht der Datenethikkommission der Bundesregierung

 

Künstliche Intelligenz als Basistechnologie

Die fast universelle Anwendbarkeit von KI-Algorithmen – Erik Brynjolfsson und Andrew McAffee vom MIT sprechen von der wichtigsten „general purpose technology“ unseres Zeitalters – macht die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) interessant für Unternehmen aller Größen und unterschiedlicher Branchen. Aber auch bei der Lösung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen kann die KI-Nutzung helfen. KI kann die Diagnose und Therapie von Krankheiten unterstützen, Sprache erkennen oder Cyberangriffe verhindern. Allerdings weisen Algorithmen auch Grenzen auf. Häufig liefern sie nicht transparente Ergebnisse, das heißt, es ist möglicherweise nicht nachvollziehbar, warum eine KI eine bestimmte Entscheidung trifft oder vorschlägt. Darüber hinaus kann die Nutzung von KI-Algorithmen zu Verzerrungen (engl. Bias) führen. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der von Amazon praktizierte und gescheiterte Versuch, eine Software auf KI-Basis zu entwickeln, die aus allen eingegangenen Bewerbungen für eine offene Stelle automatisiert die geeignetsten fünf Bewerber herausfiltert. Da Amazon trotz mehrjähriger Entwicklungszeit nicht sicherstellen konnte, dass die Software die Bewerber – zum Beispiel aufgrund ihres Geschlechts – nicht diskriminiert, wurde das Projekt eingestellt. Diese Verzerrungen dürfen aber natürlich nicht so interpretiert werden, dass KI-Algorithmen bewusst diskriminieren. Diskriminierungen stecken in aller Regel in den Trainingsdaten: Wenn also beispielsweise ein Algorithmus zum Maschinellen Lernen mit Daten lauter erfolgreicher Männer „gefüttert“ wird, kann dies zu dem Fehler führen, dass der Algorithmus Frauen benachteiligt. In der Regel diskriminieren die Daten, nicht die Algorithmen.

 

Der Bericht der Datenethikkommission

Vor dem Hintergrund dieser und ähnlicher Grenzen der Anwendung von KI-Algorithmen nahm die im Juli 2018 von der Bundesregierung eingesetzte Datenethikkommission ihre Arbeit auf. Die 16 Mitgliederinnen und Mitglieder kommen aus den Bereichen Informatik, Ethik, Theologie, Recht und Verbraucherschutz. Ende Oktober 2019 legten sie ihren etwa 250 Seiten langen Abschlussbericht vor. In diesem skizzieren sie einen umfassenden Regulierungsrahmen für den Umgang mit Daten und algorithmischen Systemen. Der Bericht zielt wie die DSGVO darauf, den „schwachen“ Menschen vor allen möglichen Gefahren zu schützen.

Der Begriff der KI wird in diesem Bericht als eine Teilmenge algorithmischer Systeme verstanden. Die Kommission hat also nicht nur KI-Algorithmen, sondern jeglichen Softwarecode betrachtet.

Die Kommission entwickelt in ihrem Bericht Handlungsempfehlungen für eine personenbezogene Datennutzung. Handlungsbedarf sehen die Experten beispielsweise bei Ansätzen einer Totalüberwachung, bei einer die Privatsphäre der Menschen verletzenden Profilbildung und einer dem Demokratieprinzip zuwiderlaufenden Beeinflussung politischer Wahlen. Auch für den Verbraucherschutz und gegen viele Formen des Handels mit personenbezogenen Daten sollten Maßnahmen ergriffen werden, heißt es in dem Bericht. Die Empfehlungen entsprechen in großen Teilen der DSGVO. Bemängelt werden in diesem Zusammenhang insbesondere Defizite in der Anwendung geltenden Rechts.

Dagegen haben es die Empfehlungen der Kommission in Bezug auf die Nutzung algorithmischer Systeme in sich. Kernpunkt ist eine Bewertung der Risiken von Algorithmen bzw. algorithmischen Systemen. Diese Risiken werden in fünf Kritikalitätsstufen unterschieden (Stufe 1=Anwendungen ohne oder mit geringem Schädigungspotenzial bis Stufe 5=Anwendungen mit unvertretbarem Schädigungspotenzial).  Bereits ab Stufe 2 (Anwendungen mit einem gewissen Schädigungspotenzial) müssen nach Meinung der Mitglieder der Kommission Unternehmen eine „angemessene Risikofolgenabschätzung“ erstellen und veröffentlichen. Zudem werden ebenfalls ab dieser Stufe Offenlegungspflichten gegenüber Aufsichtsinstitutionen, Ex-ante-Kontrollen sowie Auditverfahren vorgeschlagen. Algorithmen mit „unvertretbarem Schädigungspotenzial“ sollen nach Vorstellung der Kommission verboten werden können.

Darüber hinaus schlagen die Experten eine Pflicht für Unternehmen zur Benennung eines Algorithmus-Beauftragten vor – in Analogie zur Position der Datenschutzbeauftragten. Weiterhin empfiehlt die Kommission ein Gütesiegel, um eine Orientierung in Bezug auf die Bewertung vertrauenswürdiger algorithmischer Systeme zu geben. Dieses Siegel könne ein Anreiz für Unternehmen sein, vertrauenswürdige Systeme zu entwickeln und zu verwenden.

Auf dieser Basis beginnt der Wunsch der Experten nach mehr Regulierung. Als oberste Kontrollinstanz soll die Bundesregierung nach Ansicht der Kommission ein bundesweites „Kompetenzzentrum Algorithmische Systeme“ einrichten, das bestehende Aufsichtsbehörden durch „technischen und regulatorischen Sachverstand“ dabei unterstützen soll, algorithmische Systeme im Hinblick auf die Einhaltung von Recht und Gesetz zu kontrollieren. Zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen empfiehlt das Expertengremium darüber hinaus eine Regulierung auf EU-Ebene. Diese Regulierung soll zentrale Grundprinzipien enthalten, die an den von der Datenethikkommission benannten Anforderungen angelehnt sein könnten. Was auf der Ebene der EU geregelt wird, soll schließlich in den einzelnen Mitgliedsstaaten eine „Konkretisierung“ erfahren.

 

Software eats the World

Bei der Bewertung der Empfehlungen der Kommission muss uns klar sein, dass jede Software ein algorithmisches System ist. Marc Andreessen, Mitgründer von Netscape Communications und heute einer der einflussreichsten Risikokapitalgeber der Welt, formulierte bereits 2011 den berühmten Satz „Software eats the world“ und sprach davon, dass jedes Unternehmen zu einem Softwareanbieter wird. Da es künftig wenige Bereiche geben wird, die nicht Software-unterstützt funktionieren, ist unklar, wie eine Regulierung von Algorithmen und Daten mit vertretbarem Aufwand und angemessener Geschwindigkeit erfolgen kann, ohne dabei Innovationen zu verhindern.

Ein Beispiel dafür, wie die Kommission denkt, ist die im Bericht zu findende Einschätzung von Software, die in Getränkeautomaten zum Einsatz kommt. Wörtlich heißt es: „Die in einem Getränkeautomaten zum Einsatz gelangenden Algorithmen haben zwar auch ein gewisses Schädigungspotenzial, weil ein Nutzer z.B. keine Ware erhalten und sein Geld verlieren könnte. Dieses Schädigungspotenzial überschreitet aber nicht die Schwelle zu einem besonderen Schädigungspotenzial im Algorithmenkontext.“ Das ist keine Satire.

Gegen eine unbürokratische und nicht von systematischer Bedenkenträgerei geprägte Überwachung von KI-Algorithmen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Aber etwas mehr Pragmatismus wäre hier hilfreicher gewesen: Beispielsweise könnte man bei spezifischen Algorithmen bzw. Anwendungsgebieten ansetzen, etwa im Bereich der  Gesichtserkennung. Die Nutzung solcher algorithmischer Systeme enthält in vielen Fällen ein großes Risiko für die Privatsphäre der Menschen, siehe nicht zuletzt das Social Credit System in China. Ein anderes Beispiel sind KI-Algorithmen, die zur Kriegsführung eingesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund haben kürzlich etwa 3.000 Google Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Recht ihrem Vorstandsvorsitzenden Sundar Pichai eine Mahnung geschickt, in der sie eindringlich vor der Entwicklung autonomer Waffensysteme warnen. Eine der zentralen Aufgaben besteht also darin, dass es gelingt, die Vorteile von KI zu heben, ohne die Risiken zu vernachlässigen. KI soll den Menschen und der Wirtschaft dienen.

Die sehr regulatorischen Vorschläge der Kommission bereiten insbesondere Sorgen, weil sie die ohnehin eher  langsame Entwicklung der Digitalisierung in Deutschland weiter bremsen könnten. Zur Erinnerung: Wir liegen beispielsweise im Digitalisierungsrankings des IMD World Digital Competitiveness Ranking 2019 weltweit nur auf dem 17. Platz. „Die Wettbewerbsfähigkeit großer Industrienationen wie Deutschland wird durch lange Entscheidungsprozesse, veraltete IT-Strukturen, eine verbreitete Skepsis gegenüber Technologie und im internationalen Vergleich unzureichende Investitionen in Zukunftstechnologien beeinträchtigt“, heißt es warnend in einem aktuellen Strategiepapier des Auswärtigen Amtes. Wenn nun fast jedes algorithmische System erst in Bezug auf sein Schadenpotenzial analysiert und auditiert werden soll, wird dies zu einer weiteren Verlangsamung der digitalen Transformation bei uns führen und die Gefahr vergrößern, dass wir im digitalen Innovationswettbewerb mit Ländern wie USA, China oder Israel  weiter zurückfallen. Auch für den weltweiten Standortwettbewerb gilt schließlich die Aussage des kanadischen Premierministers Justin Trudeau beim World Economic Forum 2018 in Davos: „The pace of change has never been this fast, yet it will never be this slow again“.

Künstliche Intelligenz – Ethik und der Pippi-Langstrumpf-Effekt in der Politik

Juni, Berlin 2019: Ich hatte das Glück die letzte Woche in der sonnigen Hauptstadt verbringen zu dürfen. In drei Veranstaltungen ging es um das Thema Politik und Künstliche Intelligenz (KI): am Tag der Deutschen Industrie mit viel Politik-Prominenz, bei einer vom DLR-organisierten Podiumsdiskussion sowie im Rahmen einer der ersten LinkedIn-Livestreams überhaupt – mit der Berliner Moderatorin Carmen Hentschel.

 

KI-Strategien der EU und der Bundesregierung

Am oben erwähnten Tag der Deutschen Industrie sprachen Prof. Kempf, der Vorsitzende des Bundes der Deutschen Industrie, Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Christian Lindner auch das Thema KI an. Es ging um die KI-Strategien der EU sowie der Bundesregierung. Bis 2025 will die Bundesregierung ja drei Milliarden Euro in KI investieren. Mit den Geldern sollen insbesondere Forschungsprojekte finanziert und neue Professuren geschaffen werden. Ich halte das für einen sehr guten Ansatz und bin auch beeindruckt, wie relativ schnell die EU und auch das BMBF auf die Entwicklungen in der KI reagiert haben. Natürlich kann man sich immer darüber beklagen, dass das zu wenig Geld sei, aber ich finde den grundsätzlichen Ansatz der Politik gut, wenn auch von den angekündigten drei Milliarden bislang erst eine in den Haushalt eingestellt ist, wie Kanzlerin Merkel einräumte.

Das Ziel der Investitionen besteht darin, den Rückstand der Europäischen Union und Deutschlands auf die führenden KI-Nationen USA und China aufzuholen. Die folgende Grafik verdeutlicht diesen Rückstand.

Quelle: CB Insights (2018)

Die linke Seite der Grafik zeigt, dass es sich bei KI um einen stetig wachsenden Investitionstrend handelt. Die rechte Seite macht allerdings deutlich, wie ungleich diese Investitionen auf nur zwei Länder verteilt sind. 48 Prozent der Investitionen in KI-Startups entfielen zuletzt auf China; weitere 38 Prozent auf den langjährigen Spitzenreiter USA. Im Rest der Welt flossen gerade einmal 14 Prozent oder umgerechnet gut zwei Milliarden Dollar in junge KI-Unternehmen. Für Deutschland, eigentlich die Heimat vieler herausragender KI-Forscher, reicht es selbst in Europa nicht zum Spitzenplatz. Den hat Großbritannien inne, wo Startups wie Darktrace (Cybersecurity) und Graphcore (KI-Chips) inzwischen Unicorn-Status erreicht haben, also mit mehr als einer Milliarde Dollar bewertet sind.

 

KI-Strategien: Ethische Prinzipien

In der KI-Strategie der Bundesregierung spielen Ethik und der gesellschaftliche Konsens eine große Rolle. Das klingt grundsätzlich gut, aber was heißt das konkret? KI soll bei allen Entscheidungen möglichst immer auch moralische Prinzipien befolgen. In jüngster Zeit wurde insbesondere die Diskriminierung durch Algorithmen kritisiert (tatsächlich sind es nicht die Algorithmen, die diskriminieren, sondern die verwendeten Trainingsdaten, aber das ist noch eine andere Geschichte). Auch eine Mitbestimmung bei der KI-Einführung in Unternehmen wird gefordert. An diesen Gedanken ist natürlich nichts auszusetzen – im Gegenteil ich unterstütze es grundsätzlich (siehe etwa meinen Artikel in der Süddeutschen Zeitung aus dem letzten Jahr dazu). Aber es muss ein gesundes Maß gefunden werden, denn einen gesellschaftlichen Konsens in so komplexen ethischen Fragen zu finden, ist natürlich alles andere als eine Kleinigkeit – und vor allen Dingen kostet die Debatte viel Zeit – Zeit, die wir bei dem Thema nicht haben, wenn wir wettbewerbsfähig bleiben bzw. eher werden wollen. Ich habe in den letzten Monaten auch viel mit Geistes- und Sozialwissenschaftler/innen über KI diskutiert, die immer wieder neue Fragen aufwerfen. Dazu gehören neben der klassischen Frage, wen ein autonom fahrendes Auto im Zweifelsfall überfahren soll, auch Debatten über die Transparenz von KI (siehe auch den Artikel „Macht der Algorithmen“ auf dieser Seite links unten).

Nun ist die Herstellung von Transparenz beim Maschinellen Lernen seit einiger Zeit ein zentrales Forschungsgebiet in der Informatik. Das Thema ist dennoch noch lange nicht gelöst, weil die Problemstellung sehr komplex ist. Kurzfristig ist also keine perfekt funktionierende Lösung zu erwarten, die die Black-Box öffnet. Aber ist Intransparenz eigentlich ein KI-spezifisches Problem? Nein: denken wir beispielsweise an den Einsatz von Softwarelösungen, wie etwa ERP-Software in Unternehmen. Diese liefert zum Teil auch Ergebnisse, die sie dem Anwender nicht erklärt. Warum wird diese Praxis seit Jahrzehnten akzeptiert und noch nicht einmal hinterfragt? Wollen wir die Nutzung solcher Standardsoftwarelösungen auch verbieten? Ebenso wenig funktioniert existierende Software nach ethischen Prinzipien. Entscheidet eine klassische Software etwa nach ethischen Prinzipien, wenn sie einem Bedürftigen eine dritte Mahnung mit saftigen Mahngebühren für versäumte Zahlungen schickt? Ich will nicht sagen, dass die Verletzung ethischer Prinzipien durch KI unproblematisch ist. Wir müssen aber aufpassen, dass wir an KI-Lösungen keine höheren Ansprüche stellen als an klassische Softwarelösungen oder an uns Menschen.

 

Der Pippi-Langstrumpf-Effekt

Eine weitere Debatte beim Tag der Deutschen Industrie sowie der DLR-Podiumsdiskussion rund um das Thema KI betraf die Abhängigkeit von US-amerikanischen und chinesischen Anbietern, die nicht nur den KI-, sondern den gesamten Internetmarkt dominieren. Politikerinnen und Politiker aller Parteien forderten vor diesem Hintergrund beispielsweise zur Entwicklung von  europäischen Lösungen und riefen zur Nutzung europäischer Cloud-Angebote auf. Diese Forderung ist politisch ebenso risikolos wie der Ruf nach transparenten und ethischen Lösungen. Grundsätzlich ist hieran auch nichts auszusetzen. Sehr treffend formulierte es Prof. Dieter Kempf, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V., der diese Forderung in seinem Grußwort grundsätzlich unterstützte, aber zugleich vor einem überzogenen Hang zur Autokratie in Europa warnte.

Neben dem Hang zu risikoarmen und gesellschaftlich breit akzeptierten Aussagen scheint aber auch eine gewisse Pippi-Langstrumpf-Mentalität in der Politik zu herrschen: man müsse im geschlossenen Raum Europa ja nur die Daten miteinander teilen und schon könnte man den Internet-Giganten aus den USA, die durch die Verbreitung ihrer Dienste über eine sehr umfangreiche Datenbasis verfügen, Paroli bieten. Dies war einer der Aussagen beim BDI-Kongress. Die GDPRS/DSGVO würde das notwenige Vertrauen garantieren und schon kann es losgehen. „Ich mal mir die Welt, wie sie mir gefällt.“

Wer mal wirklich versucht hat, KI-Anwendungen zu entwickeln, sieht sehr schnell, dass das mit den Daten nicht so einfach ist und kommt mit dem strengen Datenschutz in Konflikt. Ein Beispiel ist die Entwicklung und Nutzung eines Chatbots zur Kundenkommunikation. Grundlage der Entwicklung einer solchen Lösung, die auch gut funktioniert, sind in der Regel tausende aufgezeichnete Kundengespräche, um den Algorithmus zu trainieren. Schon steckt man in der Datenschutzfalle. Strenge Datenschutzregeln, wie sie etwa in der GDPR bzw. DSGVO formuliert werden, haben sicherlich ihre Vorteile und ihre Berechtigung, aber Politikerinnen und Politiker dürfen vor lauter Euphorie über den strengen europäischen Datenschutz nicht die Augen davor verschließen, dass die neue Datenschutzverordnung den Zugang zu Daten und damit auch die Entwicklung von KI-Anwendungen erschwert. Das oben erwähnte „Pippi-Langstrumpf-Prinzip“ oder auch eine gewisse Unkenntnis bezüglich der Entwicklung von KI-Anwendungen kann hier zu einem europäischen und deutschen Wettbewerbsnachteil beim Kampf um die Vorherrschaft im KI-Markt führen.

 

 

KI in der Medizin und die Datenspende

Im Rahmen einer Studie für das Land Hessen im Bereich Künstlicher Intelligenz hatte ich neulich gemeinsam mit einer Doktorandin ein Gespräch mit einem Chefarzt eines hessischen Universitätsklinikums. Unser ursprüngliches Thema war – ihr denkt es euch schon – die Anwendung von KI-Algorithmen in der Medizin. Er zeigte uns Anwendungsmöglichkeiten, wie etwa die Diagnose und Therapie von Krankheiten und wie intelligente Algorithmen das Potenzial haben, die Diagnose von Krankheiten zu beschleunigen und präziser zu machen (https://orange.handelsblatt.com/artikel/53316).

Dann wollte ich das Thema Privatsphäre eigentlich nur streifen, aber es wurde letztlich der Schwerpunkt des Gesprächs – und ich habe eine Menge gelernt: Eigentlich scheint es ganz einfach: Gesundheitsdaten sind besonders zu schützen, die Gründe dafür sind auf den ersten Blick offensichtlich. Allerdings gibt es auch eine andere Perspektive und wir haben „both sides oft the story“ zu betrachten: Die häufig heftig kritisierte Verknüpfung von Daten kann für die Behandlung von Patientinnen und Patienten viele Vorteile haben. Wüssten wir beispielsweise wie sich verschiedene Operationsverfahren und/oder die Gabe von Medikamenten langfristig auf den Gesundheitszustand der Patienten auswirken (wie geht es ihnen, müssen sie ggf. nochmals operiert werden), könnte die Behandlung bei verschiedensten Krankheitsbildern verbessert werden. Ein weiteres Beispiel ist der Prototyp der Berliner Charité. Patienten, die einen Schlaganfall erlitten haben, sollen mithilfe von Machine-Learning-Modellen eine individualisierte Behandlung erfahren. Auf Basis der vorhandenen Symptome findet ein Abgleich mit Datensätzen anderer Patienten statt. So kann im Einzelfall fundiert entschieden werden, welche Therapie erfolgsversprechend und somit sinnvoll ist. (Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Dr-Data-was-Kuenstliche-Intelligenz-in-der-Medizin-kann-4236103.html). Dass die Daten dann natürlich vor unbefugten Zugriff geschützt werden müssen, ist fast ein „No-Brainer“ – dachte ich. Allerdings berichtete mir der Arzt von vielen Schwerkranken, die auf Privatsphäre keinen Wert mehr legen. Vielmehr stellen sie ihre Arztberichte, Laborwerte oder Befunde öffentlich ins Netz in der Hoffnung auf Hilfe. Das aus der Forschung bekannte Privacy-Paradox oder der Privacy Calculus wird damit auf den Kopf gestellt. Diese Schwerkranken können sich Privatsphäre nicht mehr leisten.

Vor dem Hintergrund, dass sowohl die medizinische Forschung als auch Schwerkranke von einer Aufhebung der zum Teil sehr strengen Datenschutzregeln sehr profitieren könnten, haben wir auch über die Idee einer Datenspende – ähnlich wie eine Blut- oder Organspende – gesprochen. Das bedeutet, dass medizinische Daten anonymisiert und pseudonymisiert für Forschungszwecke gespendet werden können. Solche Datenspenden können – ähnlich wie Blut- oder Organspenden – Leben retten. Der Onkologe Christof von Kalle vom Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg spricht davon, dass durch die Analyse und Verknüpfung von Daten eine Vielzahl von Menschenleben gerettet werden könnten. Die Idee einer Datenspende stellt klassische wissenschaftliche Theorien aus den Bereichen Wirtschaftswissenschaften oder Psychologie zum Thema Privatsphäre ebenfalls auf dem Kopf.

Es war ein sehr spannendes und erkenntnisreiches Gespräch, in dem ich sehr viel Neues gelernt habe, und wir haben verabredet, zukünftig zusammenzuarbeiten. Ich freue mich sehr darauf. Es gibt viel zu tun – in der Forschung als auch im Bereich der Aufklärung der Menschen. Nicht immer ist nämlich die Analyse und Verknüpfung von Daten schlecht bzw. für die Menschen von Nachteil. Vielmehr kann auf diese Weise auch ein großartiger Beitrag für eine bessere Welt geleistet werden, indem Patientinnen und Patienten besser geholfen werden kann und Menschenleben gerettet werden können. Auf dem Rückweg fragte mich meine Doktorandin mit leuchtenden Augen, ob sie ihr nächstes Forschungsprojekt im Bereich Künstlicher Intelligenz, Privacy und Medizin machen könnte. Natürlich habe ich ja gesagt.

Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen – Anwendungen, Grenzen, Science-Fiction

Potenziale der Künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens

Häufig werde ich von Führungskräften, Politikern, Wissenschaftlern oder Studenten  gefragt, ob mir die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) keine Sorgen bereiten würden. Hintergrund der Fragen ist natürlich in den meisten Fällen die Befürchtung, dass Maschinen zu mächtig werden könnten, wie es ja auch schon seit langer Zeit von Science-Fiction-Autoren vorgedacht wurde. Klassiker sind der Supercomputer HAL9000 aus „2001: Odysee im Weltraum“ sowie Filme wie Terminator oder Blade Runner. Die Debatte über die Macht von Algorithmen wird – nach den vielen Erfolgen der KI – auch unter dem Schlagwort „Singularity“ geführt. In die Öffentlichkeit getragen wurde die Diskussion dieses Jahr auch durch Statements des Physik-Genies Stephen Hawking oder die öffentlichkeitswirksame Kontroverse zwischen Marc Zuckerberg und Elon Musk, den Chefs von Facebook und Tesla. Dabei führte Marc Zuckerberg Beispiele an, in denen er zeigte, wie KI den Menschen bei bestimmten Problemstellungen unterstützen kann, etwa im Bereich der Gesundheit. Elon Musk, der sogar einen eigenen Think Tank zu dem Thema KI gegründet hat, argumentierte demgegenüber eher brachial. So wurde er zitiert mit Statements wie „Artificial Intelligence will kill us all“ oder er verglich die Gefahren der KI mit denen des Atomwaffenarsenals Nordkoreas. Ich stehe in diesem Punkt eher auf der Seite von Marc Zuckerberg. Warum?

Betrachten wir zunächst die Fortschritte der KI-Forschung, insbesondere im Bereich des Maschinellen Lernens. Die Entwicklungen sind in der Tat zum Teil atemberaubend. Noch im Jahr 2015 hatten KI-Experten im Rahmen einer Befragung der Oxford University prognostiziert, dass erst im Jahr 2027 Algorithmen die besten Go-Spieler der Welt besiegen könnten (das asiatische Brettspiel Go ist viel komplexer als etwa Schach). Aber bereits 2016 war es soweit. Ebenfalls große Fortschritte konnten in Anwendungsbereichen wie Spracherkennung, Medizin oder autonomes Fahren gemacht werden.

Trotz dieser zum Teil unerwarteten Erfolge brauchen wir uns m.E. keine Sorgen zu machen, dass Maschinen zukünftig uns Menschen dominieren, gegen unseren Willen Entscheidungen treffen oder gar die Weltherrschaft übernehmen werden. Denn trotz dieser enormen Fortschritte ist die Anwendbarkeit von Algorithmen heute auf abgegrenzte und strukturierte Problemstellungen begrenzt. Es handelt sich also salopp formuliert um Fachidioten. Sie können die Ausfallwahrscheinlichkeit von Maschinen vorhersagen, Schach spielen, Sprache erkennen etc. Aber kein Programm, das beispielsweise Go oder Schach spielen kann, kann auf die Idee kommen, sein  Anwendungsgebiet zu erweitern und nach Macht oder ähnlichem zu streben.

Grenzen der Algorithmen zum maschinellen Lernen

Natürlich hat die Anwendung von KI-Algorithmen aber auch Grenzen und es handelt sich nicht um „Wundertüten“. Insbesondere müssen wir uns über zwei Limitationen im Klaren sein: Zum einen kommen sie in vielen Szenarien zwar rein statistisch gesehen zu sehr guten Ergebnissen bzw. Entscheidungen. Das bedeutet aber nicht, dass sie keine Fehlentscheidungen treffen. Schauen wir uns dazu das folgende Bild an.

Diese Katze wurde von einer Google-KI-Lösung nicht als solche erkannt, sondern als Guacamole. Ein anderes Beispiel ist eine auf dem Rücken liegende Schildkröte, die der Algorithmus für ein Gewehr gehalten hat. Im Falle des Katzen-Guacamole-Beispiels wurde der Algorithmus einfach ausgetrickst. Kennt man die Parameter des Algorithmus, kann das neuronale Netz durch ein paar wenige hinzugefügte Striche oder Punkte einfach überlistet werden. Das ist im obigen Beispiel witzig, in anderen Anwendungsszenarien könnten Kriminelle oder Hacker diese potenzielle Schwäche mit dramatischen Folgen ausnutzen, wenn wir etwa an ein Beispiel wie autonomes Fahren denken.

Zum anderen – und damit kommen wir zu dem zweiten Punkt der Limitationen – arbeiten ML-Ansätze häufig wie eine Black Box, d.h., sie geben keine Auskunft darüber, warum sie zu einem bestimmten Ergebnis gekommen sind. Wenn man aber nicht weiß, warum ein Algorithmus ein bestimmtes Ergebnis produziert, würde ich solche Ansätze in bestimmten Anwendungsbereichen nicht verwenden. Nehmen wir als Beispiel aus dem HR-Bereich die Bewertung von Bewerbungen. Stellen wir uns vor, der Algorithmus kommt bei seinem Auswahlprozess auf der Grundlage von Profilen der Bewerberinnen und Bewerbern zu dem Ergebnis, dass bestimmte Mitarbeiter für eine Stelle geeignet sind oder eben nicht – und wir wissen nicht warum. Die ist zum einen problematisch, weil wir den Bewerbern unsere Auswahlentscheidungen natürlich erklären müssen und wollen. Zum anderen können mit dieser fehlenden Entscheidungstransparenz auch ethische Probleme einhergehen, wie in diesem Fall: So wissen wir nicht, ob der Algorithmus beispielsweise Parameter, wie Geschlecht, Hautfarbe oder Religion, in seine Entscheidung einbezogen hat. Wir wissen das deswegen nicht, weil sich künstliche neuronale Netze ein Stückweit wie eine Black Box verhalten. Die Entscheidung erfolgt letztlich auf Basis der errechneten Gewichte der Kanten zwischen den Neuronen (Knoten) des Netzwerks, die wir nur sehr schwer interpretieren können.

Zeitalter des  maschinellen Lernens

Grundsätzlich gilt aber, dass Ansätze des Maschinellen Lernens für viele (strukturierte) Problemstellungen in Unternehmen gut geeignet sind. So bieten diese Algorithmen eine Vielzahl von Chancen, Effizienzgewinne zu realisieren oder sie können auch die Grundlage für die Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle bilden. Entscheider müssen sich nur ein fundiertes Bild davon machen, für welche Aufgaben KI-Algorithmen geeignet sind und für welche nicht. Die  Rahmenbedingungen sind auf jeden Fall prädestiniert für das Zeitalter des Maschinellen Lernens. So sind Daten als Grundlage des Maschinellen Lernens in einem noch nie bekannten Maße verfügbar. Ebenso kann Rechenpower aus der Cloud so kostengünstig wie noch nie bezogen werden. Hinzu kommen viele Open-Source-Werkzeuge, die es KI-Experten und Softwareentwicklern immer einfacher machen, Anwendungen zu erstellen. Die Zeit ist also reif, sich intensiv mit dem Thema KI zu beschäftigen. Erik Brynjolfsson und Andrew McAfee vom MIT sprechen von „the most important general-purpose technology of our era.“ Die zweite Welle der Digitalisierung ist angekommen.